Böllerlehrgang 2024

ANGEBOT

Die SG Edelweiß Lochbühl  bietet 2024 einen Böllerlehrgang an.

(Lehrgänge für Sportschützen nach §27 SprengG Der Kurs ist zur Erlangung der Erlaubnis nach §27 SpengG zum Schießen mit Hand-/ Schaftböller, Standböller und Kanonen erforderlich.)

 

Termin 13.10.- 14.10.2024

 

Thema: Böllerlehrgang

Referenten: Tobias Elsesser

(staatl. anerkannter Lehrgangsträger)

 

Ort:Schützenhaus SG Edelweiß Lochbühl, zum Schützenhaus 8, 95697 Nagel/Lochbühl

 

Teilnehmerzahl: mindestens 10, höchstens 20 Personen

 

Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 12 Monate). Diese muss vorher in Kopie und zum Kurs im Original vorgelegt werden. Ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Teilnahme am Kurs nicht möglich!

 

Lehrmittel: ist im Kurspreis mit enthalten.

 

Mit Schützengruß

Thomas Nürnberger

Anmeldung/Online

Auschreibung

 

 

Teilnahmebedingungen zu den Grundlehrgängen (§27 SprengG) 

(Gültig ab November 2023) 

Die Teilnahme kann nur mit gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen. Diese ist im Vorfeld als Kopie (Scan) zu übermitteln. Die Original-Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Personalausweis (oder ggf. Reisepass) sind am ersten Lehrgangstag vorzulegen.

Der Genuss von Alkohol ist während des Lehrgangs verboten!!! 

Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss vom Lehrgang, eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

Der Veranstalter und der Lehrgangsträger übernehmen keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und den Lehrgangsträger von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei.

Der Veranstalter und der Lehrgangsträger übernehmen keine Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachten persönlichen Gegenständen, soweit der Schaden nicht durch den Veranstalter oder eines Ausbilders verursacht wurde. 

Wird die Durchführung des Lehrgangs in Folge höherer Gewalt, Corona, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von dem Veranstalter nicht zu vertretener Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eine evtl. bezahlte Lehrgangsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. 

Kann ein Lehrgangteilnehmer am Kurs nicht teilnehmen, kann er eine Ersatzperson für den gebuchten Lehrgang benennen, sofern die Prüfungsbehörde einer nachträglichen Benennung zustimmt und die Ersatzperson über eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung verfügt. 

Dies muss uns umgehend mitgeteilt werden. 

Bei Absage des Lehrgangs nach dem Anmeldeschluss ist die gesamte Kursgebühr fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung evtl. bereits geleisteter Zahlungen, bestehende Fälligkeiten behalten Ihre Gültigkeit. Bei Entsendung eines „Ersatzteilnehmers“ (Sofern möglich und unter Vorbehalt behördlicher Zustimmung) bleibt der ursprüngliche Teilnehmer Schuldner der Kursgebühr.

 

 Ihre Anmeldedaten werden beim Veranstalter gespeichert und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt/ Prüfungsbehörde angezeigt. Die Daten werden nur zu diesem Zweck erhoben und werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht. 

Weitere Hinweise zum Datenschutz sind hier abrufbar.